Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rastatter Freizeitparadies GmbH

Stand 20.05.2023

1) Regelungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Gast und der Rastatter Freizeitparadies GmbH in Rastatt. Die vertraglichen Leistungen des Campingplatzes werden aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Campingplatz Rastatter Freizeitparadies GmbH Vertragsbestandteil.

2) Reisegruppen

Gruppen ab 5 Einheiten werden nur nach schriftlicher Voranmeldung und schriftlicher Bestätigung angenommen. Gruppen, die nicht in einem Campingclub oder einem Campingverein organisiert sind, können nicht aufgenommen werden. Grundsätzlich hat jede Gruppe eine bevollmächtigte, verantwortliche Person vor Ort der Rastatter Freizeitparadies GmbH zu benennen die der Verwaltung verbindlich zur Verfügung steht.

Mindestaufnahmealter 21 Jahre (Familien ausgenommen)

Keine Annahme/ Aufenthalt von Jugendgruppen

3) Vorabreservierung/-bestätigung

Vorabreservierungen können per E-Mail, Fax oder auch persönlich während der Rezeptionsöffnungszeiten vorgenommen werden. Sollte Ihr Wunschtermin nicht möglich sein, werden wir Sie kontaktieren. Telefonische Auskünfte jeglicher Art sind unverbindlich.

In den Monaten Juli und August gilt ein Mindestaufenthalt von 2 Nächten. Für Gäste auf der Durchreise halten wir eine geringe Anzahl 1-Nacht-Stellplätze innerhalb der Anlage vor. Diese können Sie ebenfalls schriftlich reservieren.

Mit der schriftlichen Vorabreservierung bietet der Campinggast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an, welcher nach Zahlungseingang bei der Rastatter Freizeitparadies GmbH mit einer Buchungsbestätigung schriftlich anerkannt wird und für den angegebenen Zeitraum und die angemeldete Personenzahl / Plätze somit rechtswirksam wird (Ausnahmen im Einzelfall möglich).

Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes oder eines bestimmten Bereiches besteht nicht. Wünsche können geäußert werden.

Ihr reservierter Stellplatz /Mobilheim steht Ihnen bei Anreise ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Wir verpflichten uns, den gebuchten Stellplatz / Mobilheim bis 18:00 Uhr des Anreisetages freizuhalten. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Anreise erfolgt oder keine schriftliche Benachrichtigung eingegangen, erlischt die Reservierung ersatzlos.


 Für eine Stellplatzreservierung gilt:

Binnen 14 Tage ab Reservierung erbitten wir pro Platz eine Anzahlung in Höhe

von 50,00 Euro / Stellplatz auf das Konto bei der

Sparkasse Rastatt-Gernsbach,

DE 93 6655 0070 0000 0317 99

BIC/Swift: SOLADES1RAS

Bitte Name, Anreisedatum, Abreisedatum angeben, Danke.

Der fristgerechte Eingang der Anzahlung ist Voraussetzung der verbindlichen Reservierung, ansonsten wird ohne weiteren Hinweis storniert. Nach Zahlungseingang und schriftlicher Buchungsbestätigung ist die Buchung beidseits verbindlich.


Für Mobilheimreservierungen gilt:

Für den Aufenthalt in unseren Mobilheimen erhalten Sie nach Eingang der Vorabreservierung eine Kostenübersicht.

Wir bitten um Begleichung der Kostenübersicht innerhalb von 14 Tagen auf das Konto bei der

 

Sparkasse Rastatt-Gernsbach,

DE 93 6655 0070 0000 0317 99

BIC/Swift: SOLADES1RAS

Bitte Name, Anreisedatum, Abreisedatum angeben, Danke.

Nach Zahlungseingang und schriftlicher Buchungsbestätigung unsererseits ist die Buchung beidseits verbindlich.

Bitte beachten Sie: Der termingerechte Zahlungseingang ist zwingend einzuhalten, ansonsten wird die Vorabreservierung ohne weiteren Hinweis storniert. Eine Rechnung kann am Ende des Aufenthalts vor Ort ausgedruckt werden.


 4) Jugendliche

Keine Annahme/ Aufenthalt von Jugendgruppen oder Jugendlichen. Mindestaufnahmealter 21 Jahre (Familien ausgenommen).

5) Platznutzung

Der zugewiesene Platz darf maximal durch die zuvor angemeldete Personenzahl genutzt werden. Je Platz ist ein Wohnwagen oder Wohnmobil zulässig (kleine Beistellzelte nach Absprache). Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen.

Hunde und sonstige Tiere von Dauer- und TouristcamperInnen sind bei uns willkommen, jedoch mit Einschränkungen.

*Hunde und sonstige Tiere dürfen gerne angeleint mit ins Restaurant, jedoch nicht in der Anlage spazieren geführt werden (Gassi bitte nur außerhalb) .

*der Badesee, Strandbereich sowie der Seeuferweg sind ausschließlich den Zweibeinern vorbehalten. Außerhalb des Campinggeländes gibt es wilde Seen und Flüsse wo sich Ihre Vierbeiner mir anderen Artgenossen treffen und gemeinsam planschen können.

*Bitte achten Sie darauf, dass das Campinggelände nicht durch Tiere verunreinigt wird, ggf. sind Verunreinigungen sofort zu entfernen

In der gesamten Anlage ist offenes Feuer [einschl. Shishas / Lotusgrill etc.] verboten. Grillen ist nur auf der angemieteten Parzelle und lediglich mit GAS- oder ELEKTROGRILL gestattet.

6) Abreise

Der gebuchte Stellplatz ist bis 11 Uhr und das gebuchte Mobilheim bis 10.00 Uhr zu räumen und in sauberem Zustand zu verlassen. Nach Absprache mit der Rezeption der Rastatter Freizeitparadies GmbH kann bei Stellplatznutzung, sofern z.B. keine Anschlussbelegung vorliegt, unter Zahlung eines Aufpreises einer späteren Abreise bis 16:00 Uhr zugestimmt werden. Eine vorzeitige Abreise ist der Rastatter Freizeitparadies GmbH unverzüglich bekannt zu geben. Bitte beachten Sie hier Punkt 9 Rücktritt.

7) Anzeigepflichten

Bei Mängeln ist der Campinggast verpflichtet, der Rastatter Freizeitparadies GmbH den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Campinggast keine Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund zu.

8) Preisliste

Die vom Campinggast zu zahlenden Gebühren ergeben sich ausschließlich aus den jeweils gültigen Preislisten der Rastatter Freizeitparadies GmbH. Mit dem Betreten des Geländes der Rastatter Freizeitparadies GmbH akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste, die z.B. in der Rezeption ausliegt, sich im Aushang befindet und ggf. auf der Homepage einsehbar ist.

Zahlung kann Bar, mit EC-Karte oder per Kreditkarte erfolgen.

9) Rücktritt

Der Campinggast kann jederzeit mit entsprechender schriftlicher Erklärung gegenüber der Rastatter Freizeitparadies GmbH vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag oder vorzeitiger Freistellung der gemieteten Parzelle / des gemieteten Mobilheims erfolgt keine Rückerstattung geleisteter An- oder Teilzahlungen, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

 Bei Stellplatznutzung gilt:

Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten, bleibt unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen, die Gründe des Nichterscheinens sind dabei unerheblich. Im Falle eines Rücktritts besteht unser pauschalierter Anspruch an Gebühren (X % der Gesamtsumme)

bis 28 Tage vor Mietbeginn min. Anzahlung lt. Reservierung

27 – 14 Tage vor Mietbeginn 50 % der GS

13 – 5 Tage vor Mietbeginn 90 % der GS

Ab dem 4. Tag vor Mietbeginn oder bei Abbruch werden 100 % des Rechnungsbetrages für den gebuchten Zeitraum in Rechnung gestellt.

Für Mobilheimnutzung gilt:

Wenn Sie Ihren Aufenthalt nicht antreten, bleibt unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen, die Gründe des Nichterscheinens sind dabei unerheblich. Im Falle eines Rücktritts besteht unser pauschalierter Anspruch an Gebühren (X % der Gesamtsumme)

bis 28 Tage vor Mietbeginn 0 % der GS

27 – 14 Tage vor Mietbeginn 50 % der GS

13 – 5 Tage vor Mietbeginn 90 % der GS

Ab dem 4.Tag vor Mietbeginn oder bei Abbruch werden 100 % des Rechnungsbetrages für den gebuchten Zeitraum in Rechnung gestellt.

Die Rastatter Freizeitparadies GmbH ist stets berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn das Mietobjekt / der Stellplatz nach Vertragsabschluss z.B. infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen. Die Rastatter Freizeitparadies GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Information des Campinggastes verpflichtet.

 10) Kündigung

Die Rastatter Freizeitparadies GmbH ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig u.a. gegen die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.

11) Haftung

Jeder Gast ist verpflichtet, den Campingplatz, alle Räumlichkeiten, Mietobjekte, Stellplätze und Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, müssen ersetzt werden. Die Rastatter Freizeitparadies GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung unserer Anlage.  Beeinflussung durch höhere Gewalt, z.B. Wetter, Streik schließt jede Haftung aus.

Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Rastatter Freizeitparadies GmbH.

Insbesondere ist keine Haftung der Rastatter Freizeitparadies GmbH gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Dies gilt auch für Fahrzeuge und Anhänger aller Art sowie deren Inhalt und Ladung sowie für Zelte, Vorzelte und deren Inhalt.

Der See im Rastatter Freizeitparadies ist eine unbewachte Badestelle. Das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr. Baggerseen haben versteckte Hindernisse, kalte Strömungen und unbefestigte Steilufer.

12) Campingplatzordnung

Die ausgehängte, evtl. online einzusehende Campingplatzordnung ist für alle Campinggäste verbindlich.

13) Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher an der Rezeption des Campingparks vor Eintritt in die Campinganlage anzumelden. Er ist verantwortlich dafür, dass die Gebühren laut gültiger Preisliste vor Abreise an der Rezeption entrichtet werden. Kein Einlass für Besucherhunde in die Anlage.

14) Platzeinfahrt / Codekarte

Bei Anreise ist der Campinggast verpflichtet, sein Kfz mit Nennung des Kennzeichens anzumelden. Hierbei erhält der Campinggast für die Schrankenbedienung seine persönliche Codekarte. Nur der angemeldete Gast mit dem angemeldeten Fahrzeug ist zur Nutzung der überlassenen Codekarte berechtigt. Eine Weitergabe / Nutzung der Codekarte z.B. an Dritte ist untersagt. Die Codekarte ermöglicht während der Öffnungszeiten zweimal täglich für 30 Minuten die Zufahrt zum Stellplatz.

15) Parken

Die Fahrzeuge der Campinggäste / Besucher sowie Zweitfahrzeuge sind außerhalb des Campinggeländes [vor der Schranke] auf einem ausgewiesenen PKW-Parkplatz zu parken.

16) Allgemeines

Das Recht der Aufrechnung steht dem Campinggast nur mit solchen Forderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zwischen dem Campinggast und der Rastatter Freizeitparadies GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zum Schutz unser Aller Leib und Leben ist die Einhaltung entsprechender Rechtsakte, u.a. der Bundesrepublik Deutschland / der Landesregierung von Baden-Württemberg Grundlage jeglicher Nutzung.

Bei Verstoß/ Zuwiderhandlung behalten wir uns das Hausrecht vor. Keine Rückzahlungen/ Entschädigungen.

Bei Fragen und Anliegen melden Sie sich bitte bei unserem Team >>

Wird geladen
×